Fristverlängerung zur Aufrüstung elektronischer Kassen
News • Nov 22, 2019 14:00 CET

BMF bestätigt Übergangsfrist bis Ende September 2020 und benennt Details
Update: Das BMF hat mit Schreiben vom 06.11.2019 die bereits vom Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat in einer Pressemeitteilung vom 25.09.2019 angekündigte Nichtbeanstandungsregelung für den Einsatz der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) bis zum 30. September 2020 bestätigt und konkretisiert.
Als Grund hierfür wird unter anderem die Tatsache genannt, dass es bisher lediglich erste Prototypen der technischen Sicherheitseinrichtung gibt. Ein Zertifizierungsverfahren ist dadurch voraussichtlich erst Ende 2019 möglich, wodurch eine flächendeckende Umsetzung für unsere Mandanten und schließlich auch für uns bis Ende des Jahres unmöglich ist.
An der Belegausgabepflicht ab dem 1. Januar 2020 wird nach wie vor festgehalten.
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